Über ein kirchliches Anerkennungsverfahren
im Bistum Hildesheim
zu sexualisierter Gewalt, geistlichem Missbrauch und institutioneller Verantwortung
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Einordnung
Diese Erklärung wird dem Bistum Hildesheim sowie der Jesuitengemeinschaft zur Kenntnis gegeben und zugleich öffentlich gemacht. Im Zentrum stehen sexualisierte Gewalt, geistlicher Missbrauch und die Frage institutioneller Verantwortung. Die verwendeten Begriffe sind bewusst gesetzt – analytisch, polemisch und moralisch.
I. Die ursprüngliche sexualisierte Gewalt
Die sexualisierte Gewalt ereignete sich in einem klerikalen Umfeld, getragen von religiöser Autorität und familiärer Nähe. Sie war nicht nur die Tat eines Einzelnen, sondern eingebettet in ein Milieu kirchlicher Macht und Vertrauenserwartung. Was als individuelle Tat begann, wird durch institutionelles Schweigen verlängert.
II. Geistlicher Missbrauch als Überlagerung (1999–2001)
Zwischen 1999 und 2001 kam es im Rahmen einer kirchlichen Ausbildung in einer Bildungsstätte der Jesuiten zu einer existenziellen Krise. Diese Krise war nicht losgelöst von der zuvor erlittenen sexualisierten Gewalt, sondern stand in deren Nachwirkung. In diesem Zustand wurde die Krise religiös gedeutet: Von Besessenheit war die Rede, ein Exorzismus wurde nahegelegt beziehungsweise vollzogen. Psychische Not wurde spiritualisiert; das traumatische Nachwirken der sexualisierten Gewalt wurde nicht als Folge von Unrecht erkannt, sondern als spirituelles Defizit interpretiert. Damit überlagerte der geistliche Missbrauch die ursprüngliche Verletzung und verlängerte sie.
III. Der Antrag auf Anerkennung
Gerade diese doppelte Struktur von Gewalt – die sexualisierte Tat und ihre religiöse Umdeutung – führte Jahre später zur Antragstellung auf Anerkennung des erlittenen Leides. Das Anerkennungsverfahren ist somit nicht Reaktion auf eine einzelne Tat, sondern auf eine historische Überlagerung von Gewaltformen.
IV. Chronologie des Verfahrens
Im August 2023 erfolgte die Kontaktaufnahme mit dem Bistum Hildesheim. Im November 2023 wurde der Antrag gestellt. Am 20. Februar 2026 hat der Beraterstab unter der Leitung von Bischof Wilmer entschieden, dass die Plausibilität der erhobenen Vorwürfe nicht bejaht werden kann. Nahezu zweieinhalb Jahre zwischen Erstkontakt und Bewertung – eine Dauer, die in Anerkennungsverfahren nicht neutral wirkt, sondern als strukturelle Ermüdung.
V. Zur Plausibilität
Die Formulierung, die Plausibilität könne nicht bejaht werden, ist weder eine klare Widerlegung noch eine Anerkennung. Sie operiert im Raum der Wahrscheinlichkeit und verschiebt die Last der Gewissheit zurück auf den Betroffenen. Ein Verfahren, das keine strafrechtliche Beweisführung sein soll, erzeugt faktisch dennoch eine Beweislast. Plausibilität wird damit zu einem Instrument institutioneller Absicherung.
VI. Strukturelle Verantwortung
Im Verlauf des Verfahrens hat Bischof Heiner Wilmer durch seine Mitarbeiter:innen eine Zermürbungstaktik geführt. Doch im Kern geht es um eine Struktur. Verfahrensordnungen und Zuständigkeiten verteilen Verantwortung, bis sie sich verdünnt. Rollen ersetzen Gewissen; Ordnung ersetzt Urteilskraft. Diese Logik verweist auf ein institutionelles Selbstschutzsystem.
VII. Die Jesuitengemeinschaft
Die 2019 eingebrachte Beschwerde gegen die Jesuitengemeinschaft wurde 2020 abgelehnt. 2024 empfahl eine von der Jesuitengemeinschaft beauftragte Anwältin eine vollumfängliche Entschuldigung für den geistlichen Missbrauch auszusprechen. Diese Empfehlung wurde im Oktober 2024 zurückgewiesen. Auch hier zeigt sich ein Muster institutioneller Verantwortungsverweigerung.
VIII. Öffentlichkeit und künstlerische Gegenmacht
Parallel zum Verfahren entstand eine künstlerische Gegenöffentlichkeit. Texte, Installationen und Videoarbeiten.
IX. Schlussbemerkung
In der öffentlichen Debatte – auch aus kirchlichen Kreisen – ist von klerikalen Netzwerken gesprochen worden. Auch der Begriff eines pädophilen Netzwerks am Domhof in Hildesheim ist gefallen.
Abschließend gerichtsfeste Beweise für konkrete personelle Strukturen liegen bislang nicht vor.
Und dennoch verdichtet sich aufgrund eigener Erfahrung, biografischer Kontinuitäten und institutioneller Muster das Bild eines kirchlichen Milieus, in dem Macht, Nähe und Schweigen ineinandergreifen.
Wie viele Einzelfälle braucht es, bis man von Struktur spricht?
Eine Kirche, die Verantwortung systematisch verzögert, Verfahren in die Länge zieht und Aufarbeitung fragmentiert, erzeugt eine moralische Katastrophe.
Ein französischer Betroffener nannte eine solche Kirche und deren Vertreter:innen eine „Schande für die Menschheit“.
Dieser Satz ist radikal. Er ist Ausdruck moralischer Empörung.
Ich verstehe diesen Satz.
Ich teile seine moralische Wucht.
Mein Widerstand bleibt.
Widerstand ohne Vergebung.